Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und sonstige Abgaben.
Konkret handelt es sich hierbei um Folgende:
Die Gemeinde Bedburg-Hau versendet zum Jahresbeginn zigtausende Grundbesitzabgabenbescheide. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger kommt es in dieser Zeit vermehrt zu telefonischen und persönlichen Rückfragen. Das Steueramt ist bemüht, die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zügig zu bearbeiten. Trotzdem lässt es sich teilweise nicht vermeiden, dass sich Wartezeiten ergeben und die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist.
Halten Sie bei Fragen zu Ihrem Bescheid bitte Ihr Kassenzeichen bereit.
Eigentumswechsel
Informationen zu einem Eigentumswechsel, erhalten Sie auf der Seite "Eigentumswechsel (Grundbesitz)".
Allgemeine Information
- Sollten sich bei dem Grundstückseigentümer postalische Veränderungen (Namensänderung, neue Meldeadresse) ergeben, sind diese umgehend dem Steueramt mitzuteilen. Bei dem Tod eines Grundstückseigentümers ist es möglich, einen sogenannten Zustellvertreter einzurichten.
- Auskünfte über geleistete Zahlungen und angemahnte Rückstände erteilt ausschließlich der Kommunalkassenverband (Telefonnummer: 0 28 21 / 806 672 823).