Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung erhebt die Gemeinde Bedburg-Hau zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an die gemeindliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke (auch Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte im Sinne des Wohneigentumsgesetzes, Nießbraucher und sonstige zum Besitz eines Grundstücks dinglich Berechtigte).
Bemessungsgrundlage ist nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (im Ortsrecht Satzung 7-02) die Anzahl und das Volumen der auf dem Grundstück vorhandenen Müllgefäße.
Die Gefäße für den Restmüll und den Bioabfall sind kostenpflichtig.
Für den Restabfall (graue Behälter) wird folgende Gefäßgebühr erhoben:
Gefäßvolumen | Jahresgebühr |
60 Liter grau 2-wöchentlich | 76,80 € |
60 Liter grau 4-wöchentlich (roter Deckel) | 38,40 € |
80 Liter grau 2-wöchentlich | 102,40 € |
120 Liter grau 2-wöchentlich | 153,60 € |
240 Liter grau 2-wöchentlich | 307,20 € |
770 Liter grau wöchentlich | 1.971,20 € |
770 Liter grau 2-wöchentlich | 985,60 € |
1.100 Liter grau wöchentlich | 2.816,00 € |
1.100 Liter grau 2-wöchentlich | 1.408,00 € |
1.100 Liter grau 4-wöchentlich | 704,00 € |
Nach der Abfallentsorgungssatzung (im Ortsrecht Satzung 7-01) ist beim Restmüll ein Regelvolumen von 30 Liter je Person (2-wöchige Leerung) zu berücksichtigen. Auf begründeten Antrag kann dieses Regelvolumen auf ein Mindestvolumen von 20 Liter je Person (2-wöchige Leerung) reduziert werden.
Die Bereitstellung eines Müllgefäßes, welches das Regelvolumen übersteigt, ist jederzeit möglich.
Zusätzlich zum Müllgefäß können im Steueramt 70 Liter große Restmüllsäcke erworben werden (5 € je Sack). Diese werden vom Entsorger am Abfuhrtag mit eingesammelt.
Seit dem 01.01.2024 besteht für Ein-Personen-Haushalte die Möglichkeit, die Entsorgung des Restmülls auf eine 60 Liter Restmülltonne mit rotem Deckel umzustellen. Diese Tonne wird im Vierwochen-Rhythmus geleert und verursacht so weniger Abfallgebühren.
Für organische Abfälle ist die Nutzung der Biotonne (brauner Behälter) obligatorisch. Die Gebühr beträgt:
Gefäßvolumen | Jahresgebühr |
120 Liter braun 2-wöchentlich | 74,40 € |
240 Liter braun 2-wöchentlich | 148,80 € |
Von der Nutzung der Biotonne kann man sich befreien lassen, indem man den Online-Formular-Assistent "Kompostierbestätigung" beim Steueramt einreicht.
Voraussetzung für die Biotonnen-Befreiung ist, dass auf dem entsprechenden Grundstück fachgerecht kompostiert wird. Die Kompostanlagen auf dem eigenen Grundstück können jederzeit durch einen Gemeindebediensteten überprüft werden.
Weitere Informationen zum Thema "Abfallentsorgung" erhalten Sie auf der entsprechenden Dienstleistungsseite.
Falls es zu Problemen am Abfuhrtag kommen sollte (das Müllgefäß wurde beispielsweise nicht geleert bzw. ist verschwunden), melden Sie sich bitte bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung und nicht bei der Entsorgerfirma.