Für die Unterhaltung der fließenden Gewässer ist in der Gemeinde Bedburg-Hau neben dem Deichverband (Abrechnung erfolgt separat) auch der Niersverband zuständig.
Die entstandenen Unterhaltungskosten des Niersverbandes werden von der Gemeinde Bedburg-Hau nach den Vorschriften des Landeswassergesetzes NRW, des Kommunalabgabengesetzes NRW und der Satzung zur Umlage des Beitrages zum Niersverband (im Ortsrecht Satzung 6-10) als Gebühren auf die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in den jeweiligen Verbandsgebieten (Hau, Schneppenbaum, Louisendorf) liegen, umgelegt.
Für die Gebührenberechnung wird der Grundsteuer-Messbetrag mit der in der Satzung ausgewiesenen Gebühr - zurzeit beträgt diese 1,18 € - multipliziert.
Verantwortlichkeit
Name | Fabian Löcker |
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Telefonnummer | 0 28 21 / 660 210 |
fabian.loecker@bedburg-hau.de |