Für die Unterhaltung der fließenden Gewässer ist in der Gemeinde Bedburg-Hau neben dem Deichverband (Abrechnung erfolgt separat) auch der Niersverband zuständig.
Die entstandenen Unterhaltungskosten des Niersverbandes werden von der Gemeinde Bedburg-Hau nach den Vorschriften des Landeswassergesetzes NRW, des Kommunalabgabengesetzes NRW und der Satzung zur Umlage des Beitrages zum Niersverband (im Ortsrecht Satzung 6-10) als Gebühren auf die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in den jeweiligen Verbandsgebieten (Hau, Schneppenbaum, Louisendorf) liegen, umgelegt.
Für die Gebührenberechnung wird der Grundsteuer-Messbetrag mit der in der Satzung ausgewiesenen Gebühr - zurzeit beträgt diese 1,10 € - multipliziert.