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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Bedburg-Hau ist bemüht, ihre Website www.bedburg-hau.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.bedburg-hau.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in weiten Teilen vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.

Folgende Inhalte sind allerdings noch nicht barrierefrei.

  • PDF-Dokumente auf der Seite www.bedburg-hau.de sind nicht alle barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, die bestehenden Barrieren in Zukunft zu vermeiden oder aber zu minimieren.
  • Einige Elemente von Drittanbietern können nur über ein nicht-barrierefreies iFrame eingebunden werden.

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 06.07.2023 erstellt.

 

Fragen oder Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit

Gerne können Sie über unser Kontaktformular Anmerkungen, Anregungen und Fragen an uns richten oder auch Barrieren melden.

 

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Bundesstadt Bonn nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail (ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde) zu erreichen.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des  Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

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