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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Das Grundsteuergesetz bildet den gesetzlichen Rahmen der Grundsteuer, auf dessen Basis diese von Kommunen erhoben wird.

Ihre Höhe orientiert sich grundsätzlich an dem vom Finanzamt festgestellten Einheitswert, dem Grundsteuer-Messbetrag und am kommunalen Hebesatz.

Foto von einem Holzhausmodell mit aufgetürmten Geldmünzen

Die Grundsteuer wird in die Kategorien A und B unterteilt.
Das „A“ steht für „agrarisch“. Die Grundsteuer A gilt also für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft. 
Das „B“ steht für „baulich“. Die Grundsteuer B umfasst die in einer Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke – also alles, was nicht Land- und Forstwirtschaft ist.

Die zurzeit gültigen Hebesätze der Gemeinde Bedburg-Hau für die Grundsteuer A betragen 259 % und für die Grundsteuer B 501 %.

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Fabian Löcker
Telefonnummer0 28 21 / 660 210
E-Mailfabian.loecker@bedburg-hau.de

Rechtsgrundlagen

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