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Klima-, Umwelt- & Naturschutz

Klimaschutz und -anpassung

Der Klimaschutz beschäftigt sich mit der Verringerung von Treibhausgasemissionen, dem Einsatz erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Energie- und Wärmeeinsparung. Die Klimaanpassung hingegen befasst sich mit den Folgen des Klimawandels selbst und der Erarbeitung von Maßnahmen, die dazu beitragen, die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Die Gemeinde Bedburg-Hau hat einen Klimafahrplan entwickelt, der jährlich fortgeschrieben wird und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung enthält. 

 

Folgende Projekte werden darüber hinaus in Bedburg-Hau umgesetzt:
  • Stadtradeln
  • Elektro-Ladesäulen auf öffentlichen Parkplätzen
  • Klimabäume
  • Klima-Checklisten für die Bauleitplanung
  • Klima-Schutzpreis
  • Austausch der Straßenbeleuchtung mit LED
  • Beratung zu Windenergie und Photovoltaik
  • Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden
  • Jobbike für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung
Natur- und Umweltschutz

Die Gemeinde Bedburg-Hau ist in konsequenter Umsetzung zur Erhaltung der Biodiversität als wichtigstem Belang des Naturschutzes. Aufgaben hierunter sind der Erhalt und die Entwicklung der verschiedenen Bestandteile des Naturhaushaltes wie Schutzgebiete, Naturlandschaften, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere. Im Rahmen des Umweltschutzes werden Maßnahmen zur Prävention, zur Reduktion von Schäden sowie zum Erhalt und Wiederherstellung der Umwelt umgesetzt, um sie für den Menschen, die Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten. Hiermit einher geht die Erhaltung der menschlichen Gesundheit, wozu die Lebensgrundlagen der Erde und ihre Ressourcen geschützt werden müssen. 

Klimaschutz ist ein Thema, das alle Städte und Gemeinden betrifft, denn ein gesundes Klima ist lebenswichtig. Eine zeitgemäße Klimaschutzpolitik baut dabei auf zwei Säulen: Vermeidung und Anpassung. Die Vermeidung und Minderung von Treibhausgasen ist ein wichtiges Ziel, doch müssen sich Kommunen auch auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einstellen. Denn Trockenheit, Starkregen, Überschwemmungen, Sturm- und Temperaturrekorde haben in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, welche Auswirkungen der Klimawandel bereits heute auf die Region hat. Anpassung an die Folgen des Klimawandels zielt daher darauf ab, die Risiken und Schäden gegenwärtiger und zukünftiger Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

Aktivitäten im Klimaschutz werden aber längst nicht mehr nur als Herausforderung, sondern auch als Chance begriffen. Städte und Gemeinden, die beim Klimaschutz konsequent und durchdacht vorangehen, können dauerhaft Energiekosten minimieren, wertvolle Beiträge zur regionalen Wertschöpfung leisten und die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Jede Kommune hat für sich individuelle Stärken und Schwächen, gleichwohl verbinden sie auch ähnlich gelagerte Herausforderungen und Chancen. Nach Überzeugung aller Beteiligten können die Herausforderungen und Chancen in Bezug auf Maßnahmen im Klimaschutz und der Klimaanpassung am besten gemeinsam bewältigt werden. Aus dieser Erkenntnis erwächst der Wille der beteiligten Kommunen im Kreis Kleve, Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels über die Grenzen der eigenen Kommune als regionale Aufgabe zu verstehen und diese in den Verwaltungen gemeinschaftlich anzugehen. Die Bündnispartner setzen sich daher für eine interkommunale Kooperation ein, um die Entwicklungschancen für jede einzelne der beteiligten Kommunen zu erhöhen, Synergien zu nutzen und Ressourcen zu bündeln. 

Der Natur- und Umweltschutz wird in verschiedenen Bereichen der Verwaltung berücksichtigt. Hierunter fallen unter anderem:
  • Bauleitplanung
  • Bauvorhaben
  • Grün- und Freiflächenpflege und –gestaltung
  • Zusammenarbeit mit den Landwirten
  • Klimafahrplan
  • Naturschutzarbeit mit dem Naturschutzzentrum
  • Umwelt- und Naturschutzbildung in Kitas und Grundschulen
  • Kulturlandschaft
  • Blühstreifen und –flächen sowie Insektenhotels
Berechnung des ökologischen Fußabdruckes

Das Umweltbundesamt hat einen CO2-Rechner zur Berechnung des eigenen ökologischen Fußabdruckes für die Bereiche Wohnen, Ernährung und Mobilität entwickelt.

Schauen Sie doch gerne mal vorbei: Fußabdruck jetzt berechnen!

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Auf der Homepage www.heizkostenhilfe.nrw können Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss zu Ihren Heizkosten geltend machen können. Die zu erwartende Höhe des Zuschusses können Sie ebenfalls auf der Homepage berechnen lassen.

Um einen Antrag auf Härtehilfe stellen zu können, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie verwenden einen der folgenden, nicht-leitungsgebundene Energieträger zum Heizen Ihrer Räumlichkeiten: Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle / Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbrikett
  • Die Feuerstätte oder die Feuerstätten für die eine Härtefallhilfe beantragt wird liegt oder liegen in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Energieträger wurde zwischen 01. Januar 2022 und 01. Dezember 2022 geliefert. In besonderen Ausnahmefällen (wie einer verspäteten Lieferung) kann eine Fristverlängerung bis 31. März 2023 gewährt werden.
Stromspar-Check!

Die Energiekosten sind weiterhin hoch. Menschen mit geringem Einkommen, niedriger Rente oder im Bezug von Bürgergeld und anderer Sozialleistungen treffen diese Preissteigerungen besonders hart. Hier hilft ein Stromspar-Check ganz praktisch und konkret: Mit der Energiesparberatung sparen Sie 100 Euro, 200 Euro, 300 Euro oder mehr pro Jahr. Kostenlose Soforthilfen und eventuell einen Zuschuss von mindestens 100 Euro zum Austausch von Kühlschrank oder Gefriertruhe gibt es obendrein.

Termine 

Wer sich für den kostenfreien Stromspar-Check im Kreis Kleve interessiert, kann direkt bei der Caritas in Krefeld einen Termin vereinbaren – und zwar unter 02151 41493113 oder stromsparcheck@caritas-krefeld.de. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit einer Telefon- oder Onlineberatung.

Sprechstunde 

Bei der Caritas in Kleve gibt es von Donnerstag, 20. Juli, an alle 14 Tage eine Sprechstunde zum Stromspar-Check – und zwar immer von 13 bis 16 Uhr in den Räumlichkeiten an der Hoffmannallee 66 - 68 in Kleve. Nach den Sommerferien plant auch der Caritasverband Geldern-Kevelaer eine Kooperation sowie eine monatliche Sprechstunde. Weitere Informationen dazu folgen.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter: Stromspar-Check

Förderrichtlinie Bundesförderung 

Das zur Umsetzung der am 01.01.2024 in Kraft getretenen GEG-Novelle (Gesetz für erneuerbares Heizen) geschaffene Förderprogramm sieht für den Kauf und den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern (Privatpersonen) einen Zuschuss bis zu 23.500 Euro vor. Dabei werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro berücksichtigt, von denen maximal 70 % als Zuschuss, also bis zu 21.000 Euro gewährt werden können.

Neben einer Grundförderung von 30 % und einem Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % (bei einem Umstieg bis Ende 2028) kann bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro zusätzlich ein Einkommensbonus in Höhe von 30 % beantragt werden, so dass die maximale Förderhöhe von 70 % entsteht. Für Wärmepumpen wird außerdem ein Effizienz-Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird, der auf die maximale Förderung von 70 % angerechnet wird. Zusätzlich auf die maximale 70%-Förderung wird für die Errichtung von Biomasseanlagen ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gezahlt, wenn diese nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten.

Voraussichtlich ab Mai 2024 sind Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) antragsberechtigt, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Ab August 2024 kommen dann Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften hinzu, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden. 
 

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