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Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben“, so lautet es in § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Auf kommunaler Ebene trägt die Gleichstellungsbeauftragte dazu bei, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Dabei ist sie Ansprechpartnerin für die Frauen und Männer innerhalb der Verwaltung sowie für alle Einwohner*innen der Gemeinde Bedburg-Hau.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Sie da, wenn Sie

  • berufliche oder gesellschaftliche Benachteiligungen in Bezug auf Gleichstellung erfahren haben
  • Informationen und Auskünfte zu familiären oder beruflichen Themen benötigen
  • Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frau und Mann haben.

Zahlreiche Hilfeangebote und Informationen erhalten Sie auch über den Bereich "Links".

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