Manche Bistümer und Diözesen verlangen von ihren Mitgliedern nicht nur eine Kirchensteuer auf das Einkommen, sondern auch auf deren Grundbesitz. In Bedburg-Hau wird die evangelische Kirchensteuer für die landwirtschaftlichen Flächen in den evangelisch geprägten Bereichen Louisendorf und Moyland erhoben.
Die Kirchensteuer vom Grundbesitz wird von den Kommunen zusammen mit der Grundsteuer eingezogen und bemisst sich nach einem festen Prozentsatz – in Bedburg-Hau sind das 20 % des Grundsteuermessbetrags. Wenn man solch ein Grundstück erwirbt, aber nicht kirchensteuerpflichtig ist, dann darf die Kommune auch keine Kirchensteuer vom Grundbesitz einziehen.