Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des Abwassers berechnet, das von angeschlossenen Grundstücken in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird.
Als eingeleitete Abwassermenge gilt die dem angeschlossenen Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte Wassermenge.
Maßgebend ist die Wassermenge, die dem angeschlossenen Grundstück im vorletzten Kalenderjahr vor dem Zeitraum, für den die Abwassergebühr erhoben wird, zugeführt worden ist. Beginnt die Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres, wird für die ersten zwei Erhebungszeiträume die zugrunde zu legende Wassermenge nach der Anzahl der gemeldeten Personen mit 40 Kubikmeter je Person/Jahr festgesetzt. Sobald die erste vollständige Jahreswassermenge gemessen ist, wird dieser Verbrauch zugrunde gelegt; für den geschätzten Zeitraum erfolgt eine Nachberechnung.
Zurzeit beläuft sich die Schmutzwassergebühr auf 2,44 €/cbm.
Weitere Informationen zum Thema "Schmutzwassergebühren (Kanal)" erhalten Sie in der Entwässerungssatzung (im Ortsrecht Satzung 6-04) und in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (im Ortsrecht Satzung 6-05).
Gartenbewässerungsuhr / Außenbewässerungsuhr
Sollten Sie Ihren Garten/Außenbereich mit Frischwasser der Stadtwerke bewässern, macht es unter Umständen Sinn über die Installation einer Gartenbewässerungsuhr/Außenbewässerungsuhr nachzudenken.
An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zur Vorgehensweise in Sachen Gartenwasseruhr/Außenbewässerungsuhr.