Steuern, Gebühren und Beiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben (Kommunalabgaben), welche die Gemeinde auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes NRW mittels Satzung erhebt, um Einkünfte zu erzielen und somit ihrer Pflicht zur Aufgabenerfüllung nachzukommen.
Unter einer Steuer versteht man Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine Amtshandlung oder sonstigen Tätigkeit der Verwaltung (Verwaltungsgebühr) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühr) erhoben werden.
Beiträge sind solche Abgaben, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung oder Einrichtung erhoben werden und damit der Deckung der Ausgaben dienen, welche aufgrund von Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen entstehen.
Über die wesentlichen Kommunalabgaben der Gemeinde Bedburg-Hau kann man sich auf folgenden Seiten informieren.
Zugeordnete Dienstleistungen
- Abfallentsorgungsgebühren
- Abwasserentsorgungsgebühren bei Grundstücksentwässerungsanlagen
- Evangelische Kirchensteuer
- Gewässerunterhaltung Niersverband
- Gewerbesteuer
- GEZ - Rundfunkgebühren
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Kindergarten Elternbeiträge
- Niederschlagswassergebühren
- Schmutzwassergebühren (Kanal)
- Straßenreinigungs-/Winterdienstgebühren
- Vergnügungssteuer