Die Gemeinde Bedburg-Hau betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätzen (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird.
Art und Umfang der Straßenreinigungs-/Winterwartungspflicht der Anlieger ergeben sich aus der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis (im Ortsrecht Satzung 6-02).
Unter dem Begriff „Reinigung“ fallen sowohl die Straßenreinigung als auch die Winterwartung der Gehwege und der Fahrbahnen.
Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Gemeindebild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können.
Die Reinigungspflicht der Gemeinde beinhaltet als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte.
Maßstab für die Straßenreinigungs-/Winterdienstgebühr sind die Frontmeter der Grundstücksseite, welche der Straße zugewandt sind. Bei der Winterdienstgebühr ist neben den Frontmetern auch der Umfang der gemeindlichen Reinigungspflicht nach Intensität und Häufigkeit entscheidend. Die zu räumenden Straßen wurden durch die Gemeinde in drei Winterwartungskategorien eingeteilt (siehe Straßenverzeichnis).
Aktuell ergeben sich folgende Gebühren für den Winterdienst:
Winterdienst Kategorie I | 0,49 €/m |
Winterdienst Kategorie II | 0,34 €/m |
Winterdienst Kategorie III | 0,15 €/m |
Für die Straßenreinigung im Gewerbegebiet Hasselt/Qualburg erhebt die Gemeinde Bedburg-Hau Straßenreinigungsgebühren. Diese betragen zurzeit 0,56 €/m.