Inhalt

Heizkostenhilfe

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Auf der Homepage www.heizkostenhilfe.nrw können Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss zu Ihren Heizkosten geltend machen können. Die zu erwartende Höhe des Zuschusses können Sie ebenfalls auf der Homepage berechnen lassen.

Um einen Antrag auf Härtehilfe stellen zu können, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie verwenden einen der folgenden, nicht-leitungsgebundene Energieträger zum Heizen Ihrer Räumlichkeiten: Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle / Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbrikett
  • Die Feuerstätte oder die Feuerstätten für die eine Härtefallhilfe beantragt wird liegt oder liegen in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Energieträger wurde zwischen 01. Januar 2022 und 01. Dezember 2022 geliefert. In besonderen Ausnahmefällen (wie einer verspäteten Lieferung) kann eine Fristverlängerung bis 31. März 2023 gewährt werden.

Sie haben das Seitenende erreicht.