Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Wahlberechtigung, zu Ihrem Wahllokal und über die Möglichkeit der Briefwahl.
Am Wahltag gelangen Sie hier ab 18 Uhr zur Wahlergebnispräsentation.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, - nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Alle wichtigen Informationen und den Antrag zum Download gibt es auf folgender Seite: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
Alle wichtigen Informationen und den Antrag zum Download gibt es auf folgender Seite:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Demokratie stärken - Wählen gehen – Europa gestalten!
Hier geht es zum Aufruf des Präsidiums des Rates der Gemeinden und Regionen Europas zur Europawahl
Wahllokal
Name und Anschrift des Wahllokals finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder hier über den Wahlraumfinder.
Briefwahl
Sie sind am Wahltag verhindert und möchten trotzdem wählen?
In das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
- Eine komfortable Möglichkeit der Briefwahl ist das einscannen des QR-Codes mit dem Smartphone auf der ab dem 29.04.2024 versendeten Wahlbenachrichtigung. Hierbei muss man dann lediglich noch sein Geburtsdatum eingeben und die Datenschutzerklärung bestätigen. Die Wahlunterlagen werden dann nebst portofreiem Rücksendeumschlag postalisch zugestellt.
- Eine weitere Möglichkeit bietet ab dem 29.04.2024 die Online-Beantragung über den folgenden Link: Wahlscheinantrag für die Europawahl 2024. In diesem Formular kann auch eine von der Wohnanschrift abweichende Adresse angegeben werden. Diese Möglichkeit besteht bis Donnerstag, 06.06.2024, 14.00 Uhr.
- Die Unterlagen können auch mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag angefordert werden.
- Darüber hinaus ist die Anforderung der Wahlunterlagen per E-Mail (wahlen@bedburg-hau.de) oder per Fax (02821/660-952) möglich. Im Fall der Beantragung per eMail müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben; um die Angabe der Wählerverzeichnis-Nr. wird gebeten.
- Die Briefwahlunterlagen können unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung auch im Rathaus abgeholt werden. Zudem ist die Briefwahl im Rathaus möglich. Für die Briefwahl im Rathaus ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (02821-660101) wünschenswert. Durch diese Maßnahme möchte die Gemeindeverwaltung die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Briefwählerinnen und Briefwähler regulieren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlunterlagen erst ab dem 06.05.2024 zum Versand bereitstehen.
Wahlscheinanträge werden nur bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltage 15.00 Uhr ausgestellt.
Hinweis: Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Das Wahlbüro im Rathaus ist am Freitag, 07.06.2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.