Die Gemeinde Bedburg-Hau nimmt für ihre Bürgerinnen und Bürger die ihr nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) übertragenen Aufgaben des Versicherungsamtes wahr. In allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, insbesondere aber in Rentenangelegenheiten, werden soweit als möglich Auskünfte erteilt und Anträge entgegengenommen.
Verantwortlichkeit
Weiterführende Informationen
Umfangreiche Informationen zu allen Rentenangelegenheiten finden Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.