Feststellungsverfahren
Für die Durchführung des Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht ist seit dem 1. Januar 2008 die
Kreisverwaltung Kleve
Abteilung 1.3
Postfach 1552
47515 Kleve
Tel. 0 28 21 /85-501
zuständig. Bei der Antragstellung leistet Ihnen der Fachbereich Arbeit und Soziales auf Wunsch Hilfestellung und leitet die Anträge an die Kreisverwaltung weiter.
Verlängerung
Ihr Schwerbehindertenausweis ist abgelaufen?
Sofern im Ausweis noch freie Felder zur Eintragung der Verlängerung vorhanden sind, erfolgt diese problemlos und gebührenfrei durch den Fachbereich Arbeit und Soziales. Bitte sprechen Sie (oder ein von Ihnen Bevollmächtigter) hierzu persönlich im Rathaus vor.
Ist ein freies Feld auf Ihrem Ausweis nicht mehr vorhanden, muss beim Kreis Kleve die Neuausstellung des Ausweises beantragt werden. Hierzu leistet der Fachbereich Arbeit und Soziales auf Wunsch ebenfalls Hilfestellung. In diesem Fall bringen Sie bitte unbedingt ein aktuelles Passfoto mit.
Verantwortlichkeit
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis können Sie auch direkt online stellen. Den Onlineantrag, Vordrucke zum Download und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve.
Sie benötigen aufgrund Ihrer Schwerbehinderung eine Parkerleichterung? Auch hierzu finden Sie Erläuterungen, die erforderlichen Antragsvordrucke und einen Onlineantrag auf der Internetseite des Kreises Kleve.