Bei Reisen innerhalb der EU, der Schweiz und Norwegen kann man sich in der Regel mit einem gültigen Personalausweis legitimieren. Bei Reisen darüber hinaus ist häufig ein Reisepass als Ausweisdokument erforderlich. (Genaue Informationen zu den Bestimmungen der einzelnen Länder entnehmen Sie bitte den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.) Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Bedburg-Hau ihren Hauptwohnsitz haben, können im Einwohnermeldeamt einen Reisepass beantragen.
Der Reisepass ist bei Personen über 24 Jahre 10 Jahre lang gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist die Gültigkeit auf 6 Jahre beschränkt. Die Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich. Ändert sich Ihr Wohnort, muss dieser im Reisepass nachgetragen werden. Bei Namensänderungen muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Benötigt werden:
- Ihren Personalausweis oder falls vorhanden Ihren bisherigen Reisepass
- Neues biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
- Geburts- oder Heiratsurkunde (wenn diese seit dem 01.11.2015 noch nicht vorgelegt wurde)
- Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Bei Jugendlichen ist für die Beantragung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Einverständnis durch Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig. Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen bei der Reisepassbeantragung in Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten ist zwingend notwendig. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung abzugeben, dass die/der weitere Personensorgeberechtigte der Ausstellung des Reisepasses zustimmt. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten und eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Erziehungsberechtigten verhindert ist.
- Geburtsurkunde des Jugendlichen (wenn diese seit dem 01.11.2015 noch nicht vorgelegt wurde)
- Aktuelles biometrisches Passfoto des Jugendlichen
- Sorgerechtsbescheinigung bei nichtehelichen Kinder oder ein Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht
- eventuell bisheriger Kinderausweis
Verantwortlichkeit
Weiterführende Informationen
Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt.
Vorsprache
Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Gebührenrahmen
Art |
Gebühr |
---|---|
bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit: 6 Jahre) | 37,50€ |
ab dem 25. Lebensjahr (Gültigkeit: 10 Jahre) | 70,00€ |
Expressreisepass bis zum 24. Lebensjahr | 69,50€ |
Expressreisepass ab dem 25. Lebesnjahr | 102,00€ |
Rechtsgrundlagen
Fristen
Die Produktion der Reisepässe benötigt zurzeit acht bis zehn Wochen. Wenn Sie nicht so lange warten können, beantragen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt - auch kurzfristig - einen Express- Reisepass.