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Meldebescheinigung

Zum Nachweis, wo und seit wann eine Person gemeldet ist oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann vom Einwohnermeldeamt eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Eine solche Bescheinigung wird zum Beispiel zur Vorlage beim Standesamt für die Eheschließung (Familienstandsbescheinigung), Passbeantragungen im Ausland oder als Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse benötigt.

Lebensbescheinigungen, als Nachweis für Rentenzahlungen, können bei persönlicher Vorsprache gegen Vorlage des Ausweisdokumentes, kostenfrei im Einwohnermeldeamt, ausgestellt werden. 

Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrade
  • gegenwärtige Anschrift.

Zusätzlich können auf Antrag folgende Angaben in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  • gesetzlichen Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner  und minderjährige Kinder 
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand

 

Voraussetzungen

Ein persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt ist erforderlich.

Erforderliche Unterlagen
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Jannik Metzner
Telefonnummer0 28 21 / 660 322
E-Mailjannik.metzner@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Stefanie Ehme
Telefonnummer0 28 21 / 660 320
E-Mailstefanie.ehme@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Jessica Siebers
Telefonnummer0 28 21 / 660-321
E-Mailjessica.siebers@bedburg-hau.de

Gebührenrahmen

Art
Gebühr
Verwaltungsgebühr 9,00€

Fristen

Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt im Einwohnermeldeamt sofort in Ihrem Beisein.

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