Zum Nachweis, wo und seit wann eine Person gemeldet ist oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann vom Einwohnermeldeamt eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Eine solche Bescheinigung wird zum Beispiel zur Vorlage beim Standesamt für die Eheschließung (Familienstandsbescheinigung), Passbeantragungen im Ausland oder als Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse benötigt.
Lebensbescheinigungen, als Nachweis für Rentenzahlungen, können bei persönlicher Vorsprache gegen Vorlage des Ausweisdokumentes, kostenfrei im Einwohnermeldeamt, ausgestellt werden.
Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrade
- gegenwärtige Anschrift.
Zusätzlich können auf Antrag folgende Angaben in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzlichen Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum sowie
- Familienstand
Voraussetzungen
Ein persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Verantwortlichkeit
Gebührenrahmen
Art |
Gebühr |
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Verwaltungsgebühr | 9,00€ |
Fristen
Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt im Einwohnermeldeamt sofort in Ihrem Beisein.