Hilfe zur Pflege wird zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen gewährt. Rechtsgrundlage ist das 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige, die ihren Pflegebedarf aus vorrangigen Leistungen, vor allem der Pflegeversicherung, nicht decken können sowie Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, weil sie nicht pflegeversichert sind.
Die Leistungsgewährung ist dabei abhängig von Einkommen und Vermögen der Antragsteller. Die Hilfe zur Pflege wird geleistet, sobald dem Leistungsberechtigten die Aufbringung der Mittel aus dem Vermögen oder Einkommen nicht zuzumuten ist.
Anträge auf Gewährung von Hilfe zur Pflege können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bedburg-Hau nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Gemeindeverwaltung stellen. Über den Antrag entscheidet allerdings der Kreis Kleve.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve. Informieren Sie sich dort u.a. über die
Auf den Internetseiten des Kreises können Sie auch direkt einen Onlineantrag stellen oder aber den erforderlichen Antragsvordruck downloaden.
Kommunale Pflegeberatung
Die kommunale Pflegeberatung bei der Kreisverwaltung Kleve ist eine unabhängige, neutrale und kostenfreie Beratungsstelle rund um das Thema Pflege im Alter.
Informieren Sie sich umfassend auf der Seite des Kreises Kleve. Dort gelangen Sie auch zum Pflegeportal.