Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Dann sind Sie hier genau richtig. Um Ihnen die Planung zu erleichtern, erhalten Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen über das Heiraten.
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Sie möchten auf einem Schloss heiraten. Dann sind sie bei uns genau richtig. Es besteht die Möglichkeit die Eheschließung im Museum Schloss Moyland durchzuführen. Weitere Informationen zu Eheschließungen im Schloss Moyland erhalten Sie über diesen Link.
Außerdem besteht die Möglichkeit auf dem Landgut Westrich sich das Ja-Wort zu geben. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie über diesen Link
Anmeldung der Eheschließung
Sie und Ihr Verlobter/ Ihre Verlobte sollten die Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Versteht ein Eheschließender die deutsche Sprache nicht, so ist ein Dolmetscher mitzubringen. Ist ein Eheschließender verhindert, ist es möglich über eine schriftliche Erklärung sein Einverständnis über die Anmeldung zu geben. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter "Benötigte Formulare". Nach der Anmeldung prüft das Standesamt, ob ein rechtliches Ehehindernis der Eheschließung entgegensteht. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Eheschließung, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Der Ehename kann der Geburtsname oder momentan geführte Familienname des Mannes oder der Frau sein. Durch eine gemeinsame Erklärung wird der Ehename bestimmt, diese ist dann bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben.
Unterlagen die zur Anmeldung benötigt werden (von beiden Eheschließenden):
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit (nicht älter als 2 Wochen)
Wenn ein Eheschließender schon einmal verheiratet war oder einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Dafür wenden Sie sich bitte zuvor an das Standesamt.
Verantwortlichkeit
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat finden Sie unter "Links".
Gebührenrahmen
Art |
Gebühr |
---|---|
Prüfung Ehefähigkeit, deutsches Recht | 40,00€ |
Prüfung Ehefähigkeit, ausländisches Recht | 66,00€ |
Eheurkunde | 10,00€ |
Stammbuch (nicht zwingend erforderlich) bis zu | 36,00€ |
Eheschließung außerhalb der Dienstzeit des Standesamtes | 66,00€ |
Rechtsgrundlagen
Prozess
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein