Sie können uns eine Verlustmeldung schriftlich zusenden. Fundgegenstände gehen in der Regel durch den Finder dem Fundbüro erst etwa 1-2 Tage nach dem Fund zu.
Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich oder telefonisch benachrichtigt.
Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.
Bei Verlust von Schlüsseln ist eine persönliche Vorsprache beim Fundbüro erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.
Fundtiere
Fundtiere werden zum Tierheim nach Kranenburg Keekener Str. 40, 47559 Kranenburg, gebracht. Wenn Sie also Ihr Haustier vermissen, können Sie sich dort unmittelbar informieren unter der Telefonnummer: 0 28 26 / 920 60 oder per E-Mail: tierheim.kranenburg@aol.de
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Verantwortlichkeit
Benötigte Formulare
FAQ
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Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder im Fundbüro oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben. Als Finder haben Sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten die Möglichkeit, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, das rechtmäßige Eigentum an der Fundsache zu erwerben. Sie werden nach Ablauf der Frist hierüber schriftlich informiert.