
Für den Erhalt eines Fischereischeines ist eine Prüfung bei dem Fischereiverband in Verbindung mit dem Kreis Kleve (untere Fischereibehörde) abzulegen. Bei Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein durch die Verwaltung ausgestellt werden. Personen, die im Ausland leben, müssen bei der Beantragung entweder den Nachweis über die Ablegung der Deutschen Fischereiprüfung oder den Nachweis über die ausländische Fischereiberechtigung vorlegen.
Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, es sei denn, die Fischerprüfung wurde bereits abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Jugendfischereischein wird nur als Jahresfischereischein ausgestellt und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis
- oder: Nachweis über die im Ausland erlangte Berechtigung (Vispas)
- Lichtbild (bei Erstausstellung)
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Ordnungsamt sofort in Ihrem Beisein.
Verantwortlichkeit
Name | Jonas Willemsen |
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Telefonnummer | 0 28 21 / 660 311 |
jonas.willemsen@bedburg-hau.de |
Name | Tobias Lamers |
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Telefonnummer | 0 28 21 / 660 310 |
tobias.lamers@bedburg-hau.de |
Weiterführende Informationen
Informationen zum Thema Fischereiprüfung finden auf der Internetseite des Kreises Kleve. https://www.kreis-kleve.de/aufgaben/ordnungsaufgaben/fischerei
Gebührenrahmen
Art |
Gebühr |
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Jungendfischereischein | 8,00€ |
Jahresfischereischein | 16,00€ |
5-Jahresfischereischein | 48,00€ |
Voraussetzungen
Ein persönliches Erscheinen im Ordnungsamt ist erforderlich.