Für den Erhalt eines Fischereischeines ist eine Prüfung bei dem Fischereiverband in Verbindung mit dem Kreis Kleve (untere Fischereibehörde) abzulegen. Bei Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein durch die Verwaltung ausgestellt werden. Personen, die im Ausland leben, müssen bei der Beantragung entweder den Nachweis über die Ablegung der Deutschen Fischereiprüfung oder den Nachweis über die ausländische Fischereiberechtigung vorlegen.
Ein Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden, wenn ein Erwachsener, der im Besitz eines Erwachsenenfischereischeines ist, die Aufsicht beim Angeln führt und ist bis zum Ende des ausgestellten Jahres gültig.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis
- oder: Nachweis über die im Ausland erlangte Berechtigung (Vispas)
- Lichtbild (bei Erstausstellung)
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Ordnungsamt sofort in Ihrem Beisein.
Verantwortlichkeit
Gebührenrahmen
Art |
Gebühr |
---|---|
Jungendfischereischein | 8,00€ |
Jahresfischereischein | 16,00€ |
5-Jahresfischereischein | 48,00€ |
Voraussetzungen
Ein persönliches Erscheinen im Ordnungsamt ist erforderlich.