Eine Fahrerkarte ist ein Speicherchip zum Aufzeichnen von Fahr- und Arbeitsdaten zur Kontrolle des Fahrpersonals für einen digitalen Tachographen.
Bei Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr mit Fahrzeugen oder Gespannen, die ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von über 3,5 Tonnen aufweisen, muss ein digitales Kontrollgerät (Tachograph) bedient werden, soweit keine Ausnahme vorliegt. Fahrzeuge oder Gespanne die bis 3,5 Tonnen und mehr als 2,8 Tonnen zGG aufweisen, können ebenfalls mit einem digitalen Kontrollgerät (Tachograph) ausgerüstet werden. Jeder Kraftfahrer, der ein solches Kraftfahrzeug mit digitalem Kontrollgerät bzw. Tachograph lenkt, muss eine persönliche Fahrerkarte benutzen, auf der ein Speicherchip vorhanden ist, der die Identitätsdaten des Fahrers enthält und 28 Tage Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Lenkzeitunterbrechungen speichert.
Ab dem 1. Mai 2006 wurde durch den digitalen Tachograph das analoge Kontrollgerät abgelöst. Die Ausrüstung ist bei erstmalig neu zugelassenen Kraftfahrzeugen z.B. LKW zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bzw. Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät Pflicht. Berechtigung für eine Fahrerkarte haben Kraftfahrer, die ein Kraftfahrzeug lenken, das unter die VO EG 561/2006 fällt und die im Besitz eines deutschen Kartenführerscheines bzw. Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU / EWR sind.
Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt fünf Jahre und ist nur in Verbindung mit der gültigen, passenden Fahrerlaubnis zu benutzen. Zur Erneuerung muss bei der zuständigen Stelle frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechender Antrag gestellt werden.
Die Fahrerkarte erhält man nur wenn man bereits im Besitz eines EU-Führerscheines ist. Wenn nicht muss dieser bei der Beantragung der Fahrerkarte ebenfalls beantragt werden (Umtausch des bisherigen Führerscheins in einen Kartenführerschein). Muss der alte Führerschein umgetauscht werden, so wird ein weiteres Lichtbild benötigt.
Beide Anträge sind im Einwohnermeldeamt erhältlich erhältlich.
Verantwortlichkeit
Kontaktinformationen
Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve
Nassauer Allee 15-23
47533 Kleve
Tel. 02821/85-0