Bei Bauarbeiten ist nicht selten ein Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum notwendig (Straßensperrungen, Beschilderung, Umleitungen, etc.). Diese bedürfen einer Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve.
Voraussetzungen
Der Antrag kann vom Unternehmer gestellt werden. Weitere Informationen enthält die Seite des Kreises Kleve, welche Sie über den Link am Ende dieser Seite erreichen.