Die Grundstücksakten der einzelnen Grundstücke werden bei der Gemeinde Bedburg-Hau geführt und stehen Personen mit berechtigtem Interesse zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ein berechtigtes Interesse liegt immer bei dem Eigentümer des Grundstückes vor. Alternativ kann der Grundstückseigentümer eine entsprechende Vollmacht an eine andere Person ausstellen.
Vor Akteneinsicht hat sich der Eigentümer oder Vollmachtinhaber aus Gründen des Datenschutzes persönlich auszuweisen.