Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln oder in eine andere Wohnung ziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Gleiches gilt, wenn Sie eine Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Dann muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bitte achten Sie darauf, die genannten Fristen einzuhalten, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.
Sollten Sie in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Wohnungen nutzen, so ist die Hauptwohnung diejenige, welche Sie vorwiegend benutzen.
Voraussetzungen
Die Anmeldung kann entweder durch persönliches Erscheinen oder durch eine Bevollmächtigte Person im Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Soll die Anmeldung durch eine andere Person vorgenommen werden, müssen ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Anmeldeformular, eine Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass durch den Bevollmächtigen vorgelegt werden. Eine Abmeldung ins Ausland ist ohne Termin frühestens eine Woche vor Wegzug möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Personalausweis und aktueller Reisepass (falls vorhanden) für alle anzumeldenden Personen
- Nachweis der aktuellen Namensführung, z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde (je nach Familienstand) oder anderweitige Namenserklärung (nur bei Anmeldung)
- Wohnungsgeberbestätigung/Kaufvertrag (nur bei An- und Ummeldungen)
- ggf. eine Vollmacht; bei einer Anmeldung durch eine andere Person
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Einwohnermeldeamt sofort in Ihrem Beisein.
Verantwortlichkeit
Name | Jannik Metzner |
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Telefonnummer | 0 28 21 / 660 322 |
jannik.metzner@bedburg-hau.de |
Name | Stefanie Ehme |
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Telefonnummer | 0 28 21 / 660 320 |
stefanie.ehme@bedburg-hau.de |
Name | Jessica Siebers |
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Telefonnummer | 0 28 21 / 660-321 |
jessica.siebers@bedburg-hau.de |