Jeder Besitzer eines Hundes ist verpflichtet, sein Tier innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei uns anzumelden. Bei Tieren, die nicht größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm werden, kann die Anmeldung für die Hundesteuer einfach online erfolgen (siehe unter Rubrik Hundesteuer). Als Nachweis für einen gemeldeten Hund erhalten Sie eine Hundemarke. Diese wird nach erfolgter Anmeldung schnellstmöglich zugeschickt. Bei Verlust Ihrer Hundemarke erhalten Sie auf Nachfrage bei uns kostenfrei eine neue Marke.
Anzeigepflichtige Hunde
Große Hunde
Sollten Sie einen großen Hund (größer als 40 cm und schwerer als 20kg) halten, ist eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Fachbereich öffentliche Ordnung & Schule zwingend erforderlich. Das zugehörige Formular finden Sie unter benötigte Unterlagen oder auf Anfrage.
Mischlingshunde
Sollten Sie einen Mischlingshund halten, ist es sinnvoll vor einer Anmeldung Kontakt mit dem zuständigen Kollegen im Fachbereich öffentliche Ordnung und Schule Kontakt aufzunehmen.
Erlaubnispflichtige Hunde
Hunde bestimmter Rassen
Hunde bestimmter Rassen (lt. §10 Landeshundegesetz) bedürfen einer gesonderten Anmeldung, die nur unter Vorführung des Tieres beim zuständigen Mitarbeiter erfolgen kann. Dazu zählen folgende Rassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Filo Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
Hunde gefährlicher Art
Hunde gefährlicher Art (lt. §3 Landeshundegesetz) bedürfen ebenfalls einer gesonderten Anmeldung, die nur unter Vorführung des Tieres beim zuständigen Mitarbeiter erfolgen kann. Dazu zählen folgende Rassen:
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Bei einem Hund gefährlicher Art erfolgt ein Hausbesuch durch einen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, bei dem die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung überprüft wird. Außerdem besteht für diese Hunderassen eine grundsätzliche Maulkorb- und Anleinpflicht. Davon kann nur nach einer Verhaltensprüfung abgesehen werden.
Insbesondere bei der Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse oder gefährlicher Art vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns.
Erforderliche Unterlagen
Bei großen Hunden sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis Tierhalter-Haftpflichtversichung (Kopie der Police)
- Sachkundenachweis des Tierarztes
- Microchip-Nummer
Bei der Anmeldung von Hunden bestimmter Rassen oder Hunden gefährlicher Art sind diese Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis Tierhalter-Haftpflichtversichung (Kopie der Police)
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweis des Veterinäramtes
- Microchip-Nummer.
Verantwortlichkeit
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
Für die Anmeldung eines Hundes ist in der Regel kein persönliches Erscheinen im Rathaus erforderlich. Die Zusendung des entsprechenden Formulars und der notwendigen Unterlagen genügt.
Voraussetzungen
Bei großen Hunden sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis Tierhalter-Haftpflichtversichung (Kopie der Police)
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweis des Tierarztes
- Microchip-Nummer