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Bundestagswahl 2025

Online Briefwahlbeantragung ab sofort möglich!  Hier geht´s zum Antrag.
Die Zustellung der Wahlunterlagen erfolgt ab dem 07.02.2025.
 
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht, ihrem Wahllokal und zur Briefwahl.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Alle wichtigen Informationen und den Antrag zum Download gibt es auf folgender Seite:  https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html


Wahllokal

Name und Anschrift des Wahllokals finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder demnächst hier über den Wahlraumfinder.
 

Briefwahl

Sie sind am Wahltag verhindert und möchten trotzdem wählen?
In das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

  • Eine komfortable Möglichkeit der Briefwahl ist das einscannen des QR-Codes mit dem Smartphone auf der ab dem 24.01.2025 versendeten Wahlbenachrichtigung. Hierbei muss man dann lediglich noch sein Geburtsdatum eingeben und die Datenschutzerklärung bestätigen. Die Wahlunterlagen werden dann nebst portofreiem Rücksendeumschlag postalisch zugestellt.
  • Eine weitere Option bietet ab sofort die Online-Beantragung über den folgenden Link: Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl 2025. In diesem Formular kann auch eine von der Wohnanschrift abweichende Adresse angegeben werden. Diese Möglichkeit besteht bis Donnerstag, 20.02.2025, 14.00 Uhr.
  • Die Unterlagen können auch mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag angefordert werden.
  • Darüber hinaus ist die Anforderung der Wahlunterlagen per E-Mail (wahlen@bedburg-hau.de) oder per Fax (02821/660-952) möglich. Im Fall der Beantragung per eMail oder Fax müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben; um die Angabe der Wählerverzeichnis-Nr. wird gebeten.
  • Die Briefwahlunterlagen können unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung auch im Rathaus abgeholt werden. Zudem ist die Briefwahl im Rathaus möglich. Für die Briefwahl im Rathaus ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (02821-660101) wünschenswert. Durch diese Maßnahme möchte die Gemeindeverwaltung die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Briefwählerinnen und Briefwähler regulieren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlunterlagen erst ab dem 07.02.2025 zum Versand bereitstehen.

Wahlscheinanträge können nur bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltage 15.00 Uhr beantragt werden.
Hinweis: Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.

Das Wahlbüro im Rathaus ist am Freitag, 21.02.2025 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

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