Ab dem 1. September 2024 können Bürgerinnen und Bürger, welche die Gemeindeverwaltung aufsuchen wollen, wieder ohne vorherige Terminabsprache ins Rathaus kommen.
Eine Ausnahme gilt jedoch weiterhin für Vorsprachen im Fachbereich Arbeit und Soziales. Hier bleibt zur besseren Planbarkeit und zur Vermeidung längerer Wartezeiten die Terminpflicht bestehen.