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Gemeinde erinnert an Räum- und Streupflicht

Aus aktuellem Anlass appelliert die Gemeinde Bedburg-Hau an alle Grundstückseigentümer, ihrer winterlichen Räum- und Streupflicht gewissenhaft nachzukommen.

Die Gemeinde hat insbesondere auch die Winterwartungspflicht der Gehwege an die Anlieger übertragen.

So sind unter anderem die Grundstückseigentümer nach der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, die Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten, sodass die Fußgänger ge-fahrlos passieren können. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen – in Ausnahmefällen, z.B. bei Blitzeis durch Eisregen, kann ausnahmsweise auch Auftausalz zum Einsatz kommen.

Die Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr geräumt sein, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr.

Alles Wissenswerte rund um die Straßenreinigung in der Gemeinde Bedburg-Hau finden Sie auf der gemeindlichen Homepage www.bed-burg-hau.de.

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