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Gemeinde erinnert an Räum- und Streupflicht

Aus aktuellem Anlass appelliert die Gemeinde Bedburg-Hau an alle Grundstückseigentümer, ihrer winterlichen Räum- und Streupflicht gewissenhaft nachzukommen.


Die Gemeinde hat die Winterwartungspflicht der Gehwege an die Anlieger übertragen. Alle Anlieger sind nach § 3 der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, die Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten, sodass die Fußgänger gefahrlos passieren können. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen – in Ausnahmefällen, z.B. bei Blitzeis durch Eisregen, kann ausnahmsweise auch Auftausalz zum Einsatz kommen. Die Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr frei sein, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr.


Alles Wissenswertes rund um die Straßenreinigung in der Gemeinde Bedburg-Hau finden Sie unter der Rubrik Winterdienst und Straßenreinigung.

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