Anlass der Liegenschaftsvermessung ist die Teilung des Grundstücks Gemarkung Till-Moyland, Flur 20, Flurstück 68. Weil die Eigentümer eines angrenzenden Flurstücks als Beteiligte nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können, wird die Abmarkung der Grundstücksgrenzen durch diese Offenlegung bekannt gegeben.