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Vereine

Das Vereinsleben spielt in der Gemeinde Bedburg-Hau eine wichtige Rolle. Ob Fußball, Volleyball, Golfen, Reiten oder Turnen, die Auswahl an Sportvereinen ist vielfältig. Neben der sportlichen Betätigung bieten unsere Vereine aber noch weitaus mehr: Freizeitangebote der Musik- und Gesangsvereine, Schützenbruderschaften, Heimat- und Kulturvereine und die Karnevalsgesellschaften warten ebenfalls auf Sie.

In dieser Datenbank finden Sie eine Übersicht über alle Vereine und Organisationen in unserer Gemeinde.

Informationen zur Vereinsförderung finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

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Name Art Ansprechpartner
Kreisverband Kleve Für Heimatpflege e. V. Heimatpflege Herr Hans-Gerd Kersten
Land-Golf-Club Schloss Moyland e.V. Sport Frau Gisela Prüße
Land-Tennisclub Grün-Weiß Moyland Sport Herr Peter Driessen
Landfrauen Louisendorf Heimatpflege, Brauchtum, Landwirtschaft Frau Ruth Westerhoff
Landmaschinenfreunde Louisendorf Landwirtschaft Herr Jürgen Graven
LiKK e.V. - Landschaftspflege Im Kreis Kleve Landwirtschaft Herr Hubert Lemken
Martinsverein St. Markus e.V. Schneppenbaum Brauchtum, Kirche Herr Andreas Howald
Mundarttheater Louisendorf Heimatpflege Frau Christine Ostermann
Order van't Gecken-Geselschap 1381/2014 e.V. Brauchtum, Heimatpflege Herr Klaus Schneider
Ortsbauernschaft Hau Landwirtschaft Herr Norbert Paessens
Vereinsförderung

Die Arbeit der Vereine in unserer Gemeinde ist ein wichtiger Ausgleich für Bürger, die täglich mit verschiedenen Belastungen konfrontiert werden. Um die Vereinsarbeit zu unterstützen, wurden 2012 allgemeingültige Vereinsförderrichtlinien aufgestellt, die allen Vereinen gerecht werden sollen. Die Förderung orientiert sich an den Bedürfnissen und Problemen der Vereine, um ihnen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu helfen und auf die sich wandelnden Strukturen und Ansprüche zu reagieren. Die Förderung soll eine "Hilfe zur Selbsthilfe" sein, um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, das für die Erfüllung der wichtigen gesellschaftlichen und sozialen Aufgaben der Vereine unerlässlich ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Vereinsförderrichtlinie im Bereich Ortsrecht. Dort ist unter Nr. 5-02 auch der Förderantrag abrufbar.

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