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Bürgergeld

Rechtsgrundlage für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, kurz Bürgergeld, ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Leistungsberechtigt nach dem SGB II sind Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Erwerbsfähig im Sinne des SGB II sind alle Personen, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Sind alle Voraussetzungen nach dem SGB II erfüllt, erhalten diese Personen ggf. zusammen mit den in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen Bürgergeld.

Zur Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem SGB II bedarf es einer umfassenden Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. In der Regel ist daher eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Im Rahmen des Beratungsgespräches wird dann auch erläutert, welche Unterlagen/Nachweise vorzulegen sind.

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Michael Siebers
Telefonnummer0 28 21 / 660 501
E-Mailmichael.siebers@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Nils Johann
Telefonnummer0 28 21 / 660 510
E-Mailnils.johann@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Marina Ricken
Telefonnummer0 28 21 / 660 511
E-Mailmarina.ricken@bedburg-hau.de

Benötigte Formulare

Weiterführende Informationen

Sie können den Bürgergeldantrag auf der Seite des Jobcenters Kreis Kleve auch direkt online stellen oder aber die benötigten Vordrucke downloaden. 

Sie haben Fragen zur Arbeitsvermittlung? Informieren Sie sich auf der entsprechenden Dienstleistungsseite.

Rechtsgrundlagen

Links

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