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Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW

Über dieses Formular können Sie Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) einreichen.

Dazu bitte im Formular in der Rubrik "Ergänzende Informationen" das Thema "Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW" wählen und eine entsprechende Nachricht verfassen.

In Bedburg-Hau hat der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Weitere Informationen enthält der § 6 der Hauptsatzung, welche Sie im Ortsrecht unter 1-02 finden. Bitte wählen Sie diese Option nur, wenn Sie sich in einer Angelegenheit an den Haupt- und Finanzausschuss wenden möchten.

Für allgemeine Anfragen, welche an die Verwaltung gerichtet werden, steht Ihnen im Formular in der Rubrik "Ergänzende Informationen" das Thema "Allgemeine Anfrage" zur Verfügung.

Die folgenden Angaben benötigen wir für etwaige Rückfragen. Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

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