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Begriffserklärungen
- Anerkennung im deutschen Rechtbereich
- Apostille
- Aufenthaltsbescheinigung
- Aufenthaltstitel
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Beurkundung der Geburt
- Dolmetscher
- Ehefähigkeitszeugnis
- Familienstandsnachweis
- Heiraten
- Legalisation
- Mutterschaft
- Namensführung
- Rechtskraftvermerk
- Reisepass
- Richtigkeitsprüfung
- Sorgeerklärung
- Übersetzung (ISO)
- Vaterschaft
Inhalt
Der Weg zum Standesamt
Wenn Bürger gefragt würden, was sie unter einem Standesamt verstehen, so würde die Mehrzahl wohl antworten: "Die Stelle in der Gemeinde, in der Heiraten stattfinden."
Natürlich wissen die meisten Bürger, dass dort nicht nur die Eheschließungen, sondern auch Geburten und Sterbefälle beurkundet werden.
Im Blickpunkt aber stehen die Trauungen. Bei den drei wichtigen Lebensereignissen Geburt, Heirat und Tod ist der Mensch auch nur einmal persönlich an der Beurkundung beteiligt.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie wissenswertes über die Aufgaben des Standesamtes und Antworten zu Ihren Fragen.
Ihr Kontakt
Hünnekes, Bärbel
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-37
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Baerbel.Huennekes@bedburg-hau.de
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