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Andere Schädlinge oder Lästlinge
Die Bekämpfung anderer Schädlinge oder Lästlinge (z.B. Mäuse, Schaben, Wespen, etc.) steht in Verantwortung des Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümers. Dieser kann die Bekämpfung auf eigene Kosten durchführen bzw. in Auftrag geben.
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Schädlingsbekämpfung
Ratten
Im Rahmen der Gefahrenabwehr übernimmt die Gemeinde Bedburg-Hau als örtliche Ordnungsbehörde in ihrem Gemeindegebiet zur Abwehr der durch Ratten drohenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Rattenbekämpfungsmaßnahmen durch.
Mit der Durchführung der Rattenbekämpfung hat die Gemeinde Bedburg-Hau ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt.
Jedes Auftreten von Ratten ist der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Die Kosten der Rattenbekämpfung trägt die Gemeinde Bedburg-Hau.
Bienen und Wespen
Für die fachgerechte Beseitigung von Bienen- oder Wespenvölkern, die sich auf Ihrem Grundstück oder am bzw. im Wohnhaus niedergelassen haben, ist der jeweilige Eigentümer des Grundstücks bzw. des Wohnhauses selber zuständig.
Ihr Kontakt
Willemsen, Jonas
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-67
- Telefax
- 0 28 21 / 660-52
- jonas.willemsen@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 5
Lamers, Tobias
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-70
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Tobias.Lamers@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 5