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Leistungen für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose
Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose erhalten nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) sowie nach § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Geldleistungen, die größtenteils unabhängig von vorhandenem Einkommen oder Vermögen gewährt werden.
Entsprechende Leistungen werden auf Antrag gewährt. Zuständig ist hierbei der
Landschaftsverband Rheinland in 50633 Köln.
Weiterführende detaillierte Informationen, insbesondere die erforderlichen Antragsformulare, erhalten Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes.
Den Antrag können Sie selbstverständlich auch bei uns einreichen. Die Antragsformulare werden im Fachbereich Arbeit und Soziales ebenfalls vorgehalten.
Ihr Kontakt
Peters, Dirk
- Fachbereich
- Arbeit und Soziales
- Telefon
- 0 28 21 / 660-55
- Telefax
- 0 28 21 / 660-56
- Dirk.Peters@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 8