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Elterngeldrechner online
Auf der Internetseite des Bundesministeriums steht Ihnen ein Elterngeldrechner online zur Verfügung.
Weitere nützliche Informationen und die erforderlichen Vordrucke finden Sie zum Beispiel auch auf der Seite des Kreises Kleve oder des zuständigen Landesministeriums.
Weiterführende Informationen
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Elterngeld
Seit Januar 2007 ersetzt das Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld.
Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, deren Kind ab dem 01.01.2007 geboren wurde.
Als einkommensabhängige Leistung richtet sich die Höhe des Elterngeldes nach der Höhe des beim betreuenden Elternteil weggefallenen Einkommens. Es beträgt 67 Prozent des entfallenen Netto-Einkommens (Durchschnitt der letzten 12 Monate), maximal aber 1.800 Euro pro Monat. Für Mütter und Väter ohne Einkommen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II Empfänger, Studierende oder Hausfrauen wird ein einkommensunabhängiges Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro pro Monat gezahlt. Hierbei erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II.
Zuständig für die Gewährung dieser Leistung ist seit dem 1. Januar 2008 die
Abteilung 4.1
Postfach 15 52
47515 Kleve
Tel. 0 28 21 / 85-263
Die Antragsvordrucke erhalten Sie selbstverständlich auch im Rathaus, Fachbereich Arbeit und Soziales.
Ihr Kontakt
Peters, Dirk
- Fachbereich
- Arbeit und Soziales
- Telefon
- 0 28 21 / 660-55
- Telefax
- 0 28 21 / 660-56
- Dirk.Peters@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 8