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Bildungs- und Teilhabepaket
Foto: Gerd Altmann / pixelio.de
Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf
- Leistungen nach dem SGB II
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag?
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Und das ist drin:
- Ausflüge
- Schulbedarfspaket
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung
- Zuschuss zum Mittagesse
- Kultur, Sport, Freizeit
Weitergehende Informationen und die erforderlichen Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Kleve. Zudem finden Sie nützliche Tipps und Informationen zu diesem Thema auf einer speziellen Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Ihr Kontakt
Peters, Dirk
- Fachbereich
- Arbeit und Soziales
- Telefon
- 0 28 21 / 660-55
- Telefax
- 0 28 21 / 660-56
- Dirk.Peters@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 8