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Aufenthaltstitel

 

Ein Ausweisdokument was geöffnet auf einer Unterlage liegt

(Bild © RainerSturm/PIXELIO)

Ausländische Staatsangehörige benötigen i.d.R. zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel, wie z.B.: Aufenthaltsgenehmigung, -erlaubnis, -berechtigung, -bewilligung, -befugnis, Duldung, Visum. Ein in der Bundesrepublik Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern kann seit 1. Januar 2000 je nach Aufenthaltstitel eines Elternteils die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt erwerben.

 

 

 

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Siebers, Jessica

Fachbereich
Öffentliche Ordnung und Schule
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0 28 21 / 660-39
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Jessica.Siebers@bedburg-hau.de
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