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Formulare
Eine Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Arbeitslosengeld II finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Fallmanagement
Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes nimmt die Wiedereingliederung in das Erwerbeleben im Rahmen der Hilfegewährung nach dem SGB II eine wesentliche Bedeutung ein. Lesen Sie hier weiter.
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Arbeitslosengeld II
Rechtsgrundlage für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, kurz Arbeitslosengeld II, ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Leistungsberechtigt nach dem SGB II sind Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Erwerbsfähig im Sinne des SGB II sind alle Personen, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Sind alle Voraussetzungen nach dem SGB II erfüllt, erhalten diese Personen ggf. zusammen mit den in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld.
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Zur Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Arbeitslosengeld II bedarf es einer umfassenden Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. In der Regel ist daher eine persönliche Vorsprache des/der Hilfesuchenden zwingend erforderlich. Im Rahmen des Beratungsgespräches wird dann auch erläutert, welche Unterlagen/Nachweise vorzulegen sind.
Ihr Kontakt
Siebers, Michael
- Fachbereich
- Arbeit und Soziales
- Telefon
- 0 28 21 / 660-42
- Telefax
- 0 28 21 / 660-56
- Michael.Siebers@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 11