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Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden (§ 24 Gemeindeordnung NRW). Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde Bedburg-Hau fallen (§ 6 Hauptsatzung der Gemeinde Bedburg-Hau).
Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden bestimmt der Rat den Hauptausschuss. Zur entsprechenden Sitzung des Hauptausschusses erhalten Antragsteller eine Einladung. Antragsteller können den Antrag in der Sitzung erläutern.
Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) können über dieses Formular eingereicht werden.
Ihr Kontakt
Fischer, Georg
- Fachbereich
- Zentrale Dienste
- Telefon
- 0 28 21 / 660-27
- Telefax
- 0 28 21 / 660-52
- Georg.Fischer@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 49