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Abmeldung

Sie ziehen aus Bedburg-Hau weg? Schade!

Eine Abmeldung in Bedburg-Hau ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise bei Wegzug ins Ausland.

Für die Abmeldung benötigen Sie:

den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"

Den Meldeschein erhalten Sie im Rathaus, im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes oder gleich hier.

Fristen:

Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Bedburg-Hau. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.

Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Auszug aus Ihrer Wohnung beim Einwohnmeldeamt angezeigt werden.

Ihr Kontakt

Ehme, Stefanie

Fachbereich
Öffentliche Ordnung und Schule
Telefon
0 28 21 / 660-600
Telefax
0 28 21 / 660-65
E-Mail
Stefanie.Ehme@Bedburg-Hau.de
Zimmernummer
17

Siebers, Jessica

Fachbereich
Öffentliche Ordnung und Schule
Telefon
0 28 21 / 660-39
Telefax
0 28 21 / 660-52
E-Mail
Jessica.Siebers@bedburg-hau.de
Zimmernummer
17