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Abmeldung
Sie ziehen aus Bedburg-Hau weg? Schade!
Eine Abmeldung in Bedburg-Hau ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise bei Wegzug ins Ausland.
Für die Abmeldung benötigen Sie:
den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"
Den Meldeschein erhalten Sie im Rathaus, im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes oder gleich hier.
Fristen:
Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Bedburg-Hau. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Auszug aus Ihrer Wohnung beim Einwohnmeldeamt angezeigt werden.
Ihr Kontakt
Ehme, Stefanie
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-600
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Stefanie.Ehme@Bedburg-Hau.de
- Zimmernummer
- 17
Siebers, Jessica
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-39
- Telefax
- 0 28 21 / 660-52
- Jessica.Siebers@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 17